Sonderthema Recht: Hinweis auf Google Analytics wird von Shopbetreibern gerne vergessen

Google Analytics wird seit einigen Monaten kontrovers von Datenschützern diskutiert. Wie heise online kürzlich berichtete, ist laut Bundesverband Digitale Wirtschaft (BVDW) die Nutzung von Google Analytics in Deutschland zwar grundsätzlich nicht gesetzeswidrig, allerdings müsse man beim Einsatz dieser oder vergleichbarer Analysesysteme auf der eigenen Webseite einen entsprechenden Datenschutzhinweis platzieren. Grund hierfür sei laut heise online, dass solche Anwendungen IP-Adressen speichern und damit das Potenzial hätten, gegen die deutschen Datenschutzbestimmungen zu verstoßen.

Immerhin, und darin besteht der weitreichende Vorwurf, besteht für Google über die IP-Adressen die grundsätzliche Möglichkeit, die gesammelten Informationen zum Verhalten im Netz mit den Verbindungsdaten der Provider zu personalisieren und so ein umfangreiches Bild real existenter Personen im Web zu rekonstruieren.

Um diesen Vorwürfen deutlich entgegenzutreten, hat Google in diesem Zuge bereits einen entsprechenden Hinweis in den allgemeinen Nutzungsbedingungen aufgenommen, auf den auch der BVDW im heise-Bericht verweist. Diesen finden Sie unter http://www.google.com/analytics/de-DE/tos.html

Dennoch empfehlen wir für all die, die auf Nummer sicher gehen wollen, im Zweifel den Einsatz alternativer Software-Systeme. Der Softwareanbieter etracker beispielsweise wirbt auf seiner Seite explizit mit einem Siegel, das bestätigen soll, dass „die die Benutzung der Webseite nicht personenbezogen nachvollzogen werden kann.“

Mehr zu diesem Thema finden Sie unter anderem unter http://www.it-recht-kanzlei.de/hinweis-verwendung-google-analytics.html

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